
Fensteraustausch ist förderfähig mit 15 % KfW 458. Aber: Fenster, Dämmung und Lüftung müssen bauphysikalisch als Gesamtsystem betrachtet werden. Schimmelrisiko und Lüftungskonzept. Stand September 2026.
Fensteraustausch und Außentüren gehören zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Grundförderung: 15 % (KfW 458). Mit iSFP-Bonus können 5 Prozentpunkte zusätzlich gelten – ab 30.000 € Mindestinvestitionsvolumen (EFH). Voraussetzung: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
Fenster, Dämmung, Wärmebrücken und Lüftung müssen bauphysikalisch als Gesamtsystem betrachtet werden. Bei Maßnahmen, die die Luftdichtheit eines Gebäudes deutlich verändern – wie Fenstertausch – müssen Feuchteschutz, Mindestwärmeschutz und der erforderliche Luftwechsel berücksichtigt werden.
Neue Fenster verändern das Lüftungsverhalten. Ohne angepasstes Lüftungskonzept kann die Luftfeuchtigkeit steigen und Schimmel begünstigt werden. Ein Lüftungskonzept ist deshalb Teil der Sanierungsplanung.
Werden Fenster erneuert und betreffen die Änderung nicht mehr als 10 % der gesamten Fensterfläche, sind die energetischen Anforderungen des GModG grundsätzlich nicht ausgelöst. Bei mehr als 10 % müssen die Anforderungen eingehalten werden.
Fazit & Empfehlung
Fensteraustausch ist förderfähig mit 15 % KfW 458. Fenster, Dämmung und Lüftung müssen als Gesamtsystem geplant werden, um Schimmelrisiken zu vermeiden. Ein Lüftungskonzept ist Teil der Sanierungsplanung. Stand: 03.09.2026.
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