
Von Dach und Gebäudehülle über Heizung bis Photovoltaik: Energienova hilft Eigentümern, Sanierungsmaßnahmen technisch sinnvoll zu strukturieren und koordiniert bei Bedarf qualifizierte Fach- und Energieeffizienz-Experten.
Förderung & Rechtsstand geprüft: 03.09.2026
Eine energetische Sanierung umfasst alle Maßnahmen, die den Energiebedarf eines Gebäudes senken und den Einsatz erneuerbarer Energien erhöhen. Dazu gehören die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), die Heizungstechnik (Wärmepumpe, Wärmeverteilung), die Stromerzeugung (Photovoltaik, Speicher) und das Lüftungskonzept. Diese Bereiche beeinflussen sich gegenseitig und sollten als Gesamtsystem geplant werden.
Außenwand, Dach, Geschossdecke, Fenster, Außentüren
Wärmepumpe, Heizkörper, Vorlauftemperatur, hydraulischer Abgleich
PV-Anlage, Speicher, Wallbox, Eigenverbrauch
Lüftungskonzept, Luftdichtheit, ggf. Lüftungsanlage
Ein Sanierungsbedarf kann sich aus verschiedenen Faktoren ergeben: hohes Baujahr, ungedämmte Bauteile, veraltete Heizung, hohe Energiekosten, Feuchtigkeitsschäden, geplante Photovoltaik oder bevorstehender Immobilienverkauf. Vor größeren Investitionen sollte der energetische und bauliche Ist-Zustand geklärt werden – idealerweise durch einen Energieausweis oder individuellen Sanierungsfahrplan.
Baujahr vor 1995
Heizung älter als 15 Jahre
U-Wert der Bauteile unbekannt
Energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle können bei Einhaltung der technischen und förderrechtlichen Voraussetzungen mit 15 % bezuschusst werden (KfW 458). Förderfähigkeit ist immer an die aktuellen technischen Mindestanforderungen gebunden.
Wärmedämmung von Außenwänden
Dachdämmung
Dämmung von Geschossdecken
Dämmung bestimmter Bodenflächen
Fensteraustausch
Austausch von Außentüren
Bestimmte Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
Seit 2026 kann bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes in Nordrhein-Westfalen die landesrechtliche Solarpflicht relevant werden. Deshalb muss eine Dachsanierung frühzeitig gemeinsam mit folgenden Themen geplant werden:
Bei Maßnahmen, die die Luftdichtheit eines Gebäudes deutlich verändern – wie Fenstertausch, Dachdämmung oder umfassende Fassadendämmung – müssen Feuchteschutz, Mindestwärmeschutz und der erforderliche Luftwechsel berücksichtigt werden. Fenster, Dämmung, Wärmebrücken und Lüftung müssen bauphysikalisch als Gesamtsystem betrachtet werden, um Schimmelrisiken zu vermeiden.
Neue Fenster verändern das Lüftungsverhalten. Ohne angepasstes Lüftungskonzept kann die Luftfeuchtigkeit steigen und Schimmel begünstigen. Ein Lüftungskonzept ist deshalb Teil der Sanierungsplanung.
Die Heizungsmodernisierung ist ein zentraler Sanierungsschritt. Seit 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Die Heizungswahl ist grundsätzlich technologieoffen. Bei fossil befeuerten Heizungen gelten jedoch stufenweise Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffanteile. Eine Wärmepumpe wird mit KfW 458 gefördert (30–80 %). Vor dem Tausch sollten Heizlast, Vorlauftemperatur und Wärmeverteilung geprüft werden.
Grundförderung 15 % für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Mit iSFP-Bonus 5 Prozentpunkte zusätzlich (ab 30.000 € Mindestinvestitionsvolumen EFH). Heizungstausch: 30–80 %. Förderfähige Kosten: 1. WE 30.000 €, 2.–6. WE je 15.000 €, ab 7. WE je 8.000 €. Mit iSFP: 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €.
Beratungsförderung: 50 % des förderfähigen Honorars, max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus), 850 € (größere Wohngebäude). Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben (EFH). Energienova koordiniert die Erstellung mit entsprechend qualifizierten und gelisteten Energieeffizienz-Experten.
Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit. Seit 21.07.2026 nur noch EH 40/55/70/85 (jeweils EE/NH) und EH Denkmal. Tilgungszuschüsse reduziert, früherer EE-Klassenbonus entfallen. Aktuelle Tilgungszuschüsse aus der KfW-Produktinformation.
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen kann zusätzlich ein Ergänzungskredit relevant sein. Kreditrahmen bis 120.000 € je Wohneinheit. Gekoppelt an eine bestehende Zuschusszusage bzw. die jeweiligen Fördervoraussetzungen. Kein frei verfügbarer Sanierungskredit.
Für Privatpersonen, selbstgenutztes Wohneigentum, Investitionsort NRW. Bis zu 150.000 € Darlehen, Finanzierungsanteil bis 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Förderfähig: Energieeffizienz, Fenster, Dämmung, Heizung, PV, Speicher u. a. Aktuelle Konditionen bei der NRW.BANK prüfen.
Für selbstgenutzte Wohngebäude: 20 % der begünstigten Aufwendungen (7 % + 7 % + 6 % über drei Jahre), max. 40.000 € Steuerermäßigung. Voraussetzung: Gebäude älter als 10 Jahre, Ausführung durch Fachunternehmen, Bescheinigung, unbar. Dieselbe Maßnahme nicht gleichzeitig mit BEG. Steuerberatung empfohlen.
Rechenbeispiel: iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen (EFH)
Förderfähige Kosten: 60.000 €. Grundförderung: 15 % von 60.000 € = 9.000 €. iSFP-Bonus: 5 % nur auf die über 30.000 € hinausgehenden 30.000 € = 1.500 €. Gesamt: 10.500 €. Effektiver Fördersatz: 17,5 %.
Sachlich gekennzeichnetes Rechenbeispiel. Keine Förderzusage. Tatsächliche Förderung abhängig von individuellen Voraussetzungen. Stand: 03.09.2026.
Werden bei einem bestehenden beheizten oder gekühlten Gebäude Außenbauteile erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut, müssen grundsätzlich die energetischen Anforderungen des GModG eingehalten werden. Ausgenommen sind Änderungen, die nicht mehr als 10 % der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe betreffen. Es geht um die jeweilige Bauteilgruppe (Außenwand, Fenster, Dach, Geschossdecke) und die betroffenen Flächen – nicht um das gesamte Gebäude.
Oberste Geschossdecken beheizter Gebäude, die den gesetzlichen Mindestwärmeschutz nicht erfüllen (U ≤ 0,24 W/(m²K)), müssen so gedämmt werden, dass der Höchstwert eingehalten wird. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn stattdessen das darüberliegende Dach entsprechend gedämmt ist. Bei bestimmten selbstgenutzten Ein-/Zweifamilienhäusern bestehen Sonderregelungen. Bei relevantem Eigentümerwechsel kann eine zweijährige Nachrüstfrist greifen.
Zugängliche, bisher ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen können einer gesetzlichen Dämmverpflichtung unterliegen (§ 69 GModG, Anlage 8). Bei bestimmten selbstgenutzten Ein-/Zweifamilienhäusern kann auch hier nach einem Eigentümerwechsel eine zweijährige Frist relevant sein.
Bei verschiedenen energetischen Sanierungsarbeiten muss das ausführende Unternehmen dem Eigentümer nach Abschluss schriftlich bestätigen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden (Außenbauteile, oberste Geschossdecke, bestimmte Heizungsarbeiten, Regelungstechnik, Pumpen, Rohrleitungsdämmung). Bewahren Sie die Unternehmererklärung zusammen mit Ihren Gebäudedokumenten auf.
Die richtige Reihenfolge hängt vom Zustand des Gebäudes und den geplanten Maßnahmen ab. Gebäudehülle, Heizung, Photovoltaik und Lüftung beeinflussen sich gegenseitig. Vor größeren Investitionen sollte zuerst der energetische und bauliche Ist-Zustand geklärt werden.
Bauliche Schäden und Feuchtigkeit
Dach und Gebäudehülle
Fenster und Luftdichtheit
Lüftungskonzept prüfen
Heizlast und Wärmeverteilung
Wärmeerzeugung
Photovoltaik und Speicher
Regelungs-/Energiemanagement
Typische Planungslogik – nicht als starre Regel.
Worst Performing Building (WPB) – noch nicht aktiv
Für 2027 ist eine zusätzliche Förderung besonders energetisch schlechter Gebäude (WPB-Bonus) angekündigt. Die endgültigen Bedingungen müssen nach Inkrafttreten geprüft werden. Keine Förderung vorwegnehmen.
Rechts- und Förderstand: 03.09.2026
Förderprogramme und gesetzliche Rahmenbedingungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung beziehungsweise Umsetzung geltenden offiziellen Bedingungen. Diese Seite bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Förder- oder Rechtsberatung.
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