Für Photovoltaikanlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden, gelten derzeit noch die Regelungen des EEG 2023. Für die Zeit ab 2027 befindet sich eine grundlegende Reform des EEG in parlamentarischer Beratung. Geplant ist ein stärkerer Übergang von festen Einspeisevergütungen zur Direktvermarktung und marktlicheren Modellen.
Welche Regelungen tatsächlich ab 2027 gelten, steht erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens endgültig fest. Dieser Artikel beschreibt den Stand im September 2026 und wird bei relevanten Änderungen aktualisiert.

Aktuelle Einspeisevergütung 2026
Für Gebäude-PV-Anlagen, die im Zeitraum August bis Dezember 2026 in Betrieb genommen werden, gelten nach Veröffentlichung der Bundesnetzagentur folgende Werte:
| Leistungsklasse | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| bis 40 kW | Gemäß geltender Bundesnetzagentur-Staffel – individuelle Werte prüfen | |
Quelle: Bundesnetzagentur. Stand: September 2026. Die Werte für Anlagen bis 40 kW richten sich nach der geltenden Staffel und können je nach Inbetriebnahmezeitpunkt variieren. Eine automatische Mischvergütung wird hier nicht dargestellt.
Die 20-Jahre-Regelung
Nach dem derzeit geltenden EEG werden Einspeisevergütungen grundsätzlich für 20 Jahre gezahlt; bei gesetzlich bestimmten Werten läuft die Vergütungsdauer bis zum Ende des zwanzigsten Jahres nach der Inbetriebnahme.
Bestandsanlagen bzw. Anlagen, deren Anspruch nach geltendem Recht entstanden ist, unterscheiden sich von Anlagen, die erst nach einer möglichen Gesetzesänderung in Betrieb genommen werden. Aus dem Anspruch einer 2026 in Betrieb genommenen Anlage lässt sich keine Aussage über künftige Neuanlagen nach 2026 ableiten.
Was soll sich ab 2027 ändern?
Der Bundestag berät derzeit über die konkrete Ausgestaltung der EEG-Reform. Folgende Punkte sind im aktuellen Diskussionsstand enthalten:
- Feste Einspeisevergütung soll grundlegend zurückgefahren werden
- Direktvermarktung soll stärker genutzt werden
- Smart Meter / Steuerbarkeit gewinnen an Bedeutung
- Kleine PV-Anlagen sollen stärker marktlich integriert werden
- Übergangsregelungen sind vorgesehen
Wichtig: Der Bundestag berät derzeit noch über die konkrete Ausgestaltung. Keine geplante Regel ist bereits geltendes Recht. Dieser Artikel beschreibt den Diskussions- stand und wird bei Änderungen aktualisiert.
Übergangsregelungen für kleine Anlagen
Im aktuell beratenen Entwurf sind für kleine Anlagen unter 25 kW Übergangsregelungen vorgesehen, die eine reduzierte Vergütung ermöglichen können. Diese können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Eine pauschale Aussage wie „Einspeisevergütung ab 2027 abgeschafft“ wäre unzutreffend, da sie die vorgesehenen Übergangsregelungen unterschlägt.
Was bedeutet „Inbetriebnahme bis Ende 2026“?
Für die EEG-Inbetriebnahme reicht es nicht, nur die Solarmodule auf das Dach zu legen. Die technische Betriebsbereitschaft setzt unter anderem voraus, dass die Anlage dauerhaft am vorgesehenen Standort installiert ist und das für die Erzeugung von Wechselstrom erforderliche Zubehör installiert wurde.
Quelle: § 3 Nr. 30 EEG. Stand: September 2026.
Eine pauschale Aussage wie „DC-Montage reicht“ ist unzutreffend. Die genauen Voraussetzungen sollten im Einzelfall geprüft werden.
Ist Photovoltaik ohne Einspeisevergütung noch sinnvoll?
Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem Investitionskosten, Eigenverbrauch, Strombedarf, Speicher, Dach und Umsetzungszeitpunkt. Auch ohne feste Einspeisevergütung kann PV wirtschaftlich sein, wenn der selbst erzeugte Strom vorrangig selbst genutzt wird.

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2026-Projekt prüfenHäufige Fragen
Fällt die Einspeisevergütung 2027 komplett weg?
Welche Einspeisevergütung gilt Ende 2026?
Was passiert mit meiner Vergütung, wenn meine Anlage 2026 in Betrieb geht?
Reicht es, wenn die Module 2026 montiert sind?
Was bedeutet Direktvermarktung?
Was gilt für Anlagen unter 25 kW?
Ist Photovoltaik ohne Einspeisevergütung noch sinnvoll?
Soll ich meine PV-Anlage deshalb unbedingt noch 2026 bauen?
Quellen
Stand der Informationen: September 2026. Dieser Artikel wird bei relevanten Änderungen des Gesetzgebungsverfahrens aktualisiert.