Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage im warmen Spätsommerlicht

AKTUELLER STAND: SEPTEMBER 2026

EEG 2027: Was ändert sich bei der Einspeisevergütung für Photovoltaik?

Die aktuellen EEG-Regeln gelten für Inbetriebnahmen bis Ende 2026. Für 2027 wird die Förderung neu geregelt. Wir erklären sachlich, was gilt – und was noch offen ist.

Für Photovoltaikanlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden, gelten derzeit noch die Regelungen des EEG 2023. Für die Zeit ab 2027 befindet sich eine grundlegende Reform des EEG in parlamentarischer Beratung. Geplant ist ein stärkerer Übergang von festen Einspeisevergütungen zur Direktvermarktung und marktlicheren Modellen.

Welche Regelungen tatsächlich ab 2027 gelten, steht erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens endgültig fest. Dieser Artikel beschreibt den Stand im September 2026 und wird bei relevanten Änderungen aktualisiert.

Solarmodule auf einem Wohnhausdach im warmen Abendlicht

Aktuelle Einspeisevergütung 2026

Für Gebäude-PV-Anlagen, die im Zeitraum August bis Dezember 2026 in Betrieb genommen werden, gelten nach Veröffentlichung der Bundesnetzagentur folgende Werte:

LeistungsklasseTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kW7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
bis 40 kWGemäß geltender Bundesnetzagentur-Staffel – individuelle Werte prüfen

Quelle: Bundesnetzagentur. Stand: September 2026. Die Werte für Anlagen bis 40 kW richten sich nach der geltenden Staffel und können je nach Inbetriebnahmezeitpunkt variieren. Eine automatische Mischvergütung wird hier nicht dargestellt.

Die 20-Jahre-Regelung

Nach dem derzeit geltenden EEG werden Einspeisevergütungen grundsätzlich für 20 Jahre gezahlt; bei gesetzlich bestimmten Werten läuft die Vergütungsdauer bis zum Ende des zwanzigsten Jahres nach der Inbetriebnahme.

Bestandsanlagen bzw. Anlagen, deren Anspruch nach geltendem Recht entstanden ist, unterscheiden sich von Anlagen, die erst nach einer möglichen Gesetzesänderung in Betrieb genommen werden. Aus dem Anspruch einer 2026 in Betrieb genommenen Anlage lässt sich keine Aussage über künftige Neuanlagen nach 2026 ableiten.

Was soll sich ab 2027 ändern?

Der Bundestag berät derzeit über die konkrete Ausgestaltung der EEG-Reform. Folgende Punkte sind im aktuellen Diskussionsstand enthalten:

  • Feste Einspeisevergütung soll grundlegend zurückgefahren werden
  • Direktvermarktung soll stärker genutzt werden
  • Smart Meter / Steuerbarkeit gewinnen an Bedeutung
  • Kleine PV-Anlagen sollen stärker marktlich integriert werden
  • Übergangsregelungen sind vorgesehen

Wichtig: Der Bundestag berät derzeit noch über die konkrete Ausgestaltung. Keine geplante Regel ist bereits geltendes Recht. Dieser Artikel beschreibt den Diskussions- stand und wird bei Änderungen aktualisiert.

Übergangsregelungen für kleine Anlagen

Im aktuell beratenen Entwurf sind für kleine Anlagen unter 25 kW Übergangsregelungen vorgesehen, die eine reduzierte Vergütung ermöglichen können. Diese können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Eine pauschale Aussage wie „Einspeisevergütung ab 2027 abgeschafft“ wäre unzutreffend, da sie die vorgesehenen Übergangsregelungen unterschlägt.

Was bedeutet „Inbetriebnahme bis Ende 2026“?

Für die EEG-Inbetriebnahme reicht es nicht, nur die Solarmodule auf das Dach zu legen. Die technische Betriebsbereitschaft setzt unter anderem voraus, dass die Anlage dauerhaft am vorgesehenen Standort installiert ist und das für die Erzeugung von Wechselstrom erforderliche Zubehör installiert wurde.

Quelle: § 3 Nr. 30 EEG. Stand: September 2026.

Eine pauschale Aussage wie „DC-Montage reicht“ ist unzutreffend. Die genauen Voraussetzungen sollten im Einzelfall geprüft werden.

Ist Photovoltaik ohne Einspeisevergütung noch sinnvoll?

Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem Investitionskosten, Eigenverbrauch, Strombedarf, Speicher, Dach und Umsetzungszeitpunkt. Auch ohne feste Einspeisevergütung kann PV wirtschaftlich sein, wenn der selbst erzeugte Strom vorrangig selbst genutzt wird.

Modernes Haus mit Photovoltaikanlage im goldenen Abendlicht

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Häufige Fragen

Fällt die Einspeisevergütung 2027 komplett weg?
Das ist zum jetzigen Stand nicht abschließend geklärt. Der Bundestag berät über eine Reform, die feste Einspeisevergütungen stärker zurückfahren und Direktvermarktung ausbauen soll. Für kleine Anlagen sind Übergangsregelungen vorgesehen. Welche Regelungen tatsächlich gelten, steht erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens fest. (Stand: September 2026)
Welche Einspeisevergütung gilt Ende 2026?
Für Gebäude-PV bis 10 kW, die bis 31.12.2026 in Betrieb genommen werden, gelten nach Bundesnetzagentur derzeit 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung). Für Anlagen bis 40 kW gelten die entsprechenden Staffelwerte der Bundesnetzagentur. (Stand: September 2026)
Was passiert mit meiner Vergütung, wenn meine Anlage 2026 in Betrieb geht?
Eine Anlage, die 2026 nach geltendem EEG in Betrieb genommen wird, erhält die dann geltende Einspeisevergütung grundsätzlich für 20 Jahre. Geplante Änderungen ab 2027 betreffen voraussichtlich Neuanlagen, deren Anspruch erst nach Inkrafttreten der neuen Regelungen entsteht. (Stand: September 2026)
Reicht es, wenn die Module 2026 montiert sind?
Nein. Die EEG-Inbetriebnahme setzt voraus, dass die Anlage dauerhaft am vorgesehenen Standort installiert ist und das für die Erzeugung von Wechselstrom erforderliche Zubehör installiert wurde (§ 3 Nr. 30 EEG). Nur die Module auf dem Dach zu legen, reicht nicht aus. (Stand: September 2026)
Was bedeutet Direktvermarktung?
Bei der Direktvermarktung verkauft der Anlagenbetreiber den erzeugten Strom nicht zu einer festen Einspeisevergütung, sondern – meist über einen Dienstleister – direkt am Strommarkt. Die geplante EEG-Reform soll diesen Ansatz für neue Anlagen stärken. (Stand: September 2026)
Was gilt für Anlagen unter 25 kW?
Im aktuell beratenen Entwurf sind für kleine Anlagen unter 25 kW Übergangsregelungen vorgesehen, die eine reduzierte Vergütung ermöglichen können. Diese können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern. (Stand: September 2026)
Ist Photovoltaik ohne Einspeisevergütung noch sinnvoll?
Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind Investitionskosten, Eigenverbrauch, Strombedarf, Speicher, Dach und Umsetzungszeitpunkt. Auch ohne feste Einspeisevergütung kann PV wirtschaftlich sein, wenn der selbst erzeugte Strom vorrangig selbst genutzt wird. (Stand: September 2026)
Soll ich meine PV-Anlage deshalb unbedingt noch 2026 bauen?
Das lässt sich nicht allein an der Einspeisevergütung festmachen. Entscheidend sind unter anderem Investitionskosten, Eigenverbrauch, Strombedarf, Speicher, Dach und Umsetzungszeitpunkt. Für Projekte, die ohnehin kurzfristig geplant sind, kann der Inbetriebnahmezeitpunkt jedoch für die anzuwendenden EEG-Regelungen relevant sein. (Stand: September 2026)

Quellen

Stand der Informationen: September 2026. Dieser Artikel wird bei relevanten Änderungen des Gesetzgebungsverfahrens aktualisiert.

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