
Seit 2026 kann bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut in NRW die Solarpflicht relevant werden. Dachsanierung, Dämmung und Photovoltaik sollten deshalb gemeinsam geplant werden. Stand September 2026.
Seit 2026 kann bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes in Nordrhein-Westfalen die landesrechtliche Solarpflicht relevant werden. Grundsätzlich sind mind. 30 % der Nettodachfläche mit Photovoltaik zu belegen, sofern keine Ausnahme vorliegt.
Bei Bestandsgebäuden gelten alternative Mindestleistungen: bis 2 Wohneinheiten 3 kWp, 3–5 Wohneinheiten 4 kWp, 6–10 Wohneinheiten 8 kWp. Ausnahmen bei öffentlich-rechtlichen Hindernissen, technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unvertretbarkeit.
Eine Dachsanierung muss frühzeitig gemeinsam mit folgenden Themen geplant werden: Dachaufbau, Wärmedämmung, Statik, Photovoltaik, mögliche Speicherlösung, Elektroinstallation, Gerüst, Dachflächenfenster, Verschattung.
Bei einer Dachsanierung sollte gleichzeitig die oberste Geschossdecke geprüft werden. Wenn der gesetzliche Mindestwärmeschutz (U ≤ 0,24 W/(m²K)) nicht erfüllt ist, kann eine Dämmverpflichtung bestehen. Alternativ kann das Dach selbst entsprechend gedämmt werden.
Fazit & Empfehlung
Dachsanierung und Photovoltaik sollten in NRW ab 2026 gemeinsam geplant werden. Die Solarpflicht kann bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut relevant werden. Frühzeitige Planung spart Kosten und vermeidet Doppelarbeiten. Stand: 03.09.2026.
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