
§ 35c EStG bietet 20 % Steuerermäßigung für selbstgenutzte Wohngebäude. Dieselbe Maßnahme darf nicht gleichzeitig über BEG und § 35c EStG gefördert werden. Vergleich und Entscheidungshilfe. Stand September 2026.
Für selbstgenutzte Wohngebäude kann § 35c EStG eine Alternative zur BEG sein. 20 % der begünstigten Aufwendungen, verteilt über drei Jahre: 7 % + 7 % + 6 %. Maximal 40.000 € Steuerermäßigung je begünstigtem Objekt.
Selbstgenutztes eigenes Wohngebäude, Gebäude bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre, förderfähige energetische Maßnahme, Ausführung durch Fachunternehmen, erforderliche Bescheinigung, Zahlung unbar.
Die gleiche energetische Maßnahme darf nicht gleichzeitig über die BEG und § 35c EStG gefördert werden. Welche Variante wirtschaftlich günstiger ist, hängt von Investitionshöhe, persönlicher Steuersituation und Förderfähigkeit ab.
Bei hohen Investitionen und hohem persönlichem Steuersatz kann § 35c EStG vorteilhaft sein. Bei geringerem Steuersatz oder Vermietung ist die BEG-Förderung (KfW 458) oft die bessere Wahl. Eine individuelle Vergleichsrechnung ist empfehlenswert. Steuerberatungshinweis ergänzen.
Fazit & Empfehlung
BEG und § 35c EStG sind Alternativen – nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme. Welche Variante günstiger ist, hängt von der individuellen Steuersituation ab. Eine Vergleichsrechnung mit Steuerberatung ist empfehlenswert. Stand: 03.09.2026.
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