
Die KfW-Förderung 458 für Wärmepumpen beträgt 30–80 % der förderfähigen Kosten. Wir erklären Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus verständlich. Stand 26.09.2026.
Die KfW-Förderung 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude) ist das zentrale Förderprogramm für Wärmepumpen. Stand 26.09.2026 gilt:
Grundförderung: 30 % Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind beim Einfamilienhaus/erster Wohneinheit maximal 28.000 €, zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 €, ab siebter Wohneinheit je 8.000 €.
Klimageschwindigkeitsbonus: aktuell 16 % Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 % und betrifft insbesondere die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit beim Austausch bestimmter bestehender Heizungen. Ab 01.02.2027 beginnt die halbjährliche Absenkung um 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er nach aktuellem KfW-Stand.
Einkommensbonus: gestaffelt bis 40 % Der Einkommensbonus ist gestaffelt: bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 %. Bei mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind erhöht sich die Einkommensbemessungsgrenze um 10.000 €.
Entfernte Förderbestandteile Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag waren nur bis 20.07.2026 beantragbar. Der Wertschöpfungsbonus ist noch nicht eingeführt – für 2027 angekündigt, Details offen.
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