
Seit 21.07.2026 gilt ein Mindestinvestitionsvolumen für den iSFP-Bonus. Die Formel „15 % + 5 % = 20 %" stimmt nicht mehr automatisch. Rechenbeispiel und aktuelle Logik. Stand 26.09.2026.
Bis Juli 2026 galt häufig die vereinfachte Formel: 15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus = 20 % Förderung. Seit dem 21.07.2026 gilt ein Mindestinvestitionsvolumen für den iSFP-Bonus.
Die neue Regelung Bei einem Einfamilienhaus beträgt das Mindestinvestitionsvolumen 30.000 €. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird ausschließlich auf den Betrag angewendet, der dieses Volumen übersteigt.
Rechenbeispiel EFH Förderfähige Kosten: 60.000 €. Grundförderung: 15 % von 60.000 € = 9.000 €. iSFP-Bonus: 5 % nur auf die über 30.000 € hinausgehenden 30.000 € = 1.500 €. Gesamt: 10.500 €. Effektiver Fördersatz: 17,5 % – nicht 20 %.
Förderfähige Ausgaben Ohne iSFP: 1. WE 30.000 €, 2.–6. WE je 15.000 €, ab 7. WE je 8.000 €. Mit iSFP: 1. WE 60.000 €, 2.–6. WE je 30.000 €, ab 7. WE je 15.000 €. Der erhöhte Kostenrahmen und der 5-%-Bonus dürfen nicht verwechselt werden.
Fazit Der iSFP lohnt sich weiterhin: Er strukturiert Sanierungsmaßnahmen, bildet die Basis für Förderanträge und schaltet den Bonus frei. Beratungsförderung: 50 % des Honorars, max. 650 € (EFH) bzw. 850 € (MFH).
Energienova koordiniert bei Bedarf die Erstellung mit entsprechend qualifizierten und gelisteten Energieeffizienz-Experten. Stand: 26.09.2026. Keine Förderzusage.
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