
Seit 2026 kann bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut in NRW die Solarpflicht relevant werden. Dachsanierung und Photovoltaik sollten gemeinsam geplant werden. Stand 26.09.2026.
Seit 2026 kann bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes in Nordrhein-Westfalen die landesrechtliche Solarpflicht relevant werden.
Solarpflicht bei Dachsanierung Grundsätzlich sind mind. 30 % der Nettodachfläche mit Photovoltaik zu belegen, sofern keine Ausnahme vorliegt. Alternative Mindestleistungen bei Bestandsgebäuden: bis 2 WE 3 kWp, 3–5 WE 4 kWp, 6–10 WE 8 kWp.
Gemeinsam planen Eine Dachsanierung muss frühzeitig gemeinsam mit folgenden Themen geplant werden: Dachaufbau, Wärmedämmung, Statik, Photovoltaik, mögliche Speicherlösung, Elektroinstallation, Gerüst, Dachflächenfenster, Verschattung.
Oberste Geschossdecke Bei einer Dachsanierung sollte gleichzeitig die oberste Geschossdecke geprüft werden. Wenn der Mindestwärmeschutz (U ≤ 0,24 W/(m²K)) nicht erfüllt ist, kann eine Dämmverpflichtung bestehen.
Fazit Dachsanierung und Photovoltaik sollten in NRW ab 2026 gemeinsam geplant werden. Frühzeitige Planung spart Kosten und vermeidet Doppelarbeiten. Stand: 26.09.2026.
Persönliche Beratung gewünscht?
Energienova berät Sie kostenlos zu allen Themen rund um PV, Wärmepumpe und Förderung – vor Ort im Rhein-Erft-Kreis.
Weitere Beiträge
05. Juni 2026
NRW setzt auf Solarenergie: 25 GW bis 2030
Die NRW-Landesregierung hat ihre Ausbauziele für Photovoltaik auf 25 GW bis 2030 erhöht. Was das für private Hausbesitzer im Rhein-Erft-Kreis bedeutet.
20. Mai 2026
Balkonkraftwerk: Neue Regelungen & höhere Leistung ab 2026
Die Grenze für Balkonkraftwerke wurde auf 800 W angehoben, Anmeldeverfahren wurden vereinfacht. Was sich für Mieter und Eigentümer ändert.
Wir nutzen Cookies für Sicherheit, Funktionalität und Analyse. Notwendige Cookies sind für den Betrieb der Website erforderlich. Für funktionale und Analyse-Cookies benötigen wir Ihre Einwilligung, die Sie jederzeit widerrufen können.
Mehr in unserer Datenschutzerklärung →