Dachsanierung in NRW 2026: Dämmung, Solarpflicht und Photovoltaik gemeinsam planen
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Aktuelle News03. September 2026

Dachsanierung in NRW 2026: Dämmung, Solarpflicht und Photovoltaik gemeinsam planen

Torben Affelski 4 Min.
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Seit 2026 kann bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut in NRW die Solarpflicht relevant werden. Dachsanierung und Photovoltaik sollten gemeinsam geplant werden. Stand 26.09.2026.

Seit 2026 kann bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes in Nordrhein-Westfalen die landesrechtliche Solarpflicht relevant werden.

Solarpflicht bei Dachsanierung Grundsätzlich sind mind. 30 % der Nettodachfläche mit Photovoltaik zu belegen, sofern keine Ausnahme vorliegt. Alternative Mindestleistungen bei Bestandsgebäuden: bis 2 WE 3 kWp, 3–5 WE 4 kWp, 6–10 WE 8 kWp.

Gemeinsam planen Eine Dachsanierung muss frühzeitig gemeinsam mit folgenden Themen geplant werden: Dachaufbau, Wärmedämmung, Statik, Photovoltaik, mögliche Speicherlösung, Elektroinstallation, Gerüst, Dachflächenfenster, Verschattung.

Oberste Geschossdecke Bei einer Dachsanierung sollte gleichzeitig die oberste Geschossdecke geprüft werden. Wenn der Mindestwärmeschutz (U ≤ 0,24 W/(m²K)) nicht erfüllt ist, kann eine Dämmverpflichtung bestehen.

Fazit Dachsanierung und Photovoltaik sollten in NRW ab 2026 gemeinsam geplant werden. Frühzeitige Planung spart Kosten und vermeidet Doppelarbeiten. Stand: 26.09.2026.

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