Die Grenze für Balkonkraftwerke wurde auf 800 W angehoben, Anmeldeverfahren wurden vereinfacht. Was sich für Mieter und Eigentümer ändert.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland: Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerke) dürfen bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung haben. Ab 2026 ist eine weitere Anhebung auf 2.000 W im Gespräch. Was Sie jetzt wissen müssen:
Anmeldung: So einfach wie nie Seit der Gesetzesänderung reicht eine vereinfachte Meldung beim Netzbetreiber – keine aufwendige Genehmigung mehr. Zusätzlich muss die Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden. Das geht online in 15 Minuten.
Mieter dürfen jetzt einfacher installieren Das neue Mietrecht stärkt das Recht auf Balkonkraftwerke. Vermieter dürfen die Installation nicht mehr pauschal ablehnen. Ausnahmen bestehen nur bei baulichen Bedenken oder Denkmalschutz.
Was bringt ein Balkonkraftwerk? Ein 800-W-System erzeugt im Jahr ca. 600–900 kWh – das entspricht ca. 180–270 € Stromkostenersparnis bei 30 ct/kWh. Amortisation: 3–5 Jahre je nach Anlage.
Energienova-Tipp Balkonkraftwerke sind ein toller Einstieg in die Solarenergie – aber kein Ersatz für eine vollwertige PV-Anlage. Wer die Möglichkeit hat, sollte auf eine Dachanlage mit Speicher setzen. Kommen Sie gerne zu uns für einen unverbindlichen Check.
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