
§ 35c EStG bietet 20 % Steuerermäßigung für selbstgenutzte Wohngebäude. Dieselbe Maßnahme darf nicht gleichzeitig über BEG und § 35c EStG gefördert werden. Vergleich und Entscheidungshilfe. Stand 26.09.2026.
Für selbstgenutzte Wohngebäude kann § 35c EStG eine Alternative zur BEG-Förderung sein. Aber: Dieselbe Maßnahme darf nicht gleichzeitig über beide Wege gefördert werden.
§ 35c EStG: Steuerbonus 20 % der begünstigten Aufwendungen, verteilt über drei Jahre: 7 % + 7 % + 6 %. Maximal 40.000 € Steuerermäßigung je begünstigtem Objekt.
Voraussetzungen Selbstgenutztes eigenes Wohngebäude, Gebäude bei Durchführung älter als zehn Jahre, förderfähige energetische Maßnahme, Ausführung durch Fachunternehmen, erforderliche Bescheinigung, Zahlung unbar.
Kumulierungsverbot Die gleiche energetische Maßnahme darf nicht gleichzeitig über die BEG und § 35c EStG gefördert werden. Welche Variante wirtschaftlich günstiger ist, hängt von Investitionshöhe, persönlicher Steuersituation und Förderfähigkeit ab.
Entscheidungshilfe Bei hohen Investitionen und hohem persönlichem Steuersatz kann § 35c EStG vorteilhaft sein. Bei geringerem Steuersatz oder Vermietung ist die BEG-Förderung (KfW 458) oft die bessere Wahl. Eine individuelle Vergleichsrechnung ist empfehlenswert. Steuerberatung empfohlen.
Fazit BEG und § 35c EStG sind Alternativen – nicht kombinierbar. Eine individuelle Vergleichsrechnung mit Steuerberatung ist empfehlenswert. Stand: 26.09.2026.
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