
KfW 458 Heizungsförderung: 30–80 % Zuschuss, Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, Einkommensbonus gestaffelt. Aktueller Stand September 2026, geprüft gegen KfW-Primärquelle.
Die KfW-Förderung 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude) bietet eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Förderfähige Kosten: Einfamilienhaus/erste Wohneinheit max. 28.000 €, zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 €, ab siebter Wohneinheit je 8.000 €.
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 %. Er betrifft insbesondere die selbstgenutzte Haupt- bzw. alleinige Wohneinheit und ist an konkrete Voraussetzungen beim Austausch bestimmter bestehender Heizungen gebunden. Ab 01.02.2027 beginnt die halbjährliche Absenkung um 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er nach aktuellem KfW-Stand.
Der Einkommensbonus ist gestaffelt: bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 %. Bei mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind erhöht sich die Einkommensbemessungsgrenze einmalig um 10.000 €. Dies ist keine pauschale „Kinderbonus von 10 %".
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag waren nur bis einschließlich 20.07.2026 beantragbar und sind für neue Anträge nicht mehr relevant. Der Wertschöpfungsbonus ist noch nicht eingeführt – für 2027 ist eine Anpassung angekündigt, Details noch offen.
Der Antrag ist vor Vorhabensbeginn zu stellen. Energienova gibt eine erste Orientierung zu relevanten Förderwegen und koordiniert bei Bedarf die weitere Prüfung mit qualifizierten Fach- und Finanzierungspartnern. Bei förderrechtlich erforderlichen Bestätigungen werden entsprechend berechtigte Personen hinzugezogen.
Fazit & Empfehlung
Die KfW-Förderung 458 beträgt 30 bis maximal 80 % der förderfähigen Kosten, abhängig von Eigennutzung, Einkommen und erfüllten Bonusvoraussetzungen. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Keine Förderzusage – maßgeblich sind die aktuellen KfW-Bedingungen.
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