EEG-Einspeisevergütung 2026 – aktuelle Sätze
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EEG-Einspeisevergütung 2026 – aktuelle Sätze

Lesezeit: 5 Min. Energienova Wiki

Aktuelle EEG-Vergütungssätze (01.08.2026–31.01.2027), stufenweise Berechnung, Solarspitzengesetz und steuerliche Regelungen verständlich erklärt.

Aktuelle Vergütungssätze (01.08.2026 bis 31.01.2027)

Gebäudeanlagen bis 10 kW: Teileinspeisung 7,70 ct/kWh, Volleinspeisung 12,22 ct/kWh. Leistungsanteil bis 40 kW: Teileinspeisung 6,66 ct/kWh, Volleinspeisung 10,24 ct/kWh. Leistungsanteil bis 100 kW: Teileinspeisung 5,44 ct/kWh, Volleinspeisung 10,24 ct/kWh.

Stufenweise Berechnung – nicht pauschal

Die Berechnung erfolgt stufenweise: Eine 15-kWp-Anlage wird nicht vollständig mit 6,66 ct/kWh vergütet. Der Anteil bis 10 kW wird mit 7,70 ct/kWh vergütet, der darüber liegende Anteil mit 6,66 ct/kWh. Diese stufenweise Berechnung ist fachlich korrekt zu berücksichtigen.

Solarspitzengesetz: Neue Regelungen ab 25.02.2025

Für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen gelten zusätzliche Regelungen: Umgang mit negativen Börsenstrompreisen, intelligente Messsysteme, Steuerungseinrichtungen und Einspeisebegrenzung. Für Neuanlagen ab 7 kWp ist grundsätzlich die Ausstattung mit intelligentem Messsystem relevant. Solange die Technik nicht installiert ist, können Begrenzungen auf 60 % gelten.

Steuerliche Regelungen

0 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG: Kann gelten für Lieferung und Installation bei Vorliegen der Voraussetzungen. Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG: Steuerfrei bei bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit und max. 100 kWp pro Steuerpflichtigem. Steuerliche Einzelfragen mit einer Steuerberatung klären.

Fazit & Empfehlung

Die EEG-Vergütung ist 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert und gestaffelt nach Leistung. Die stufenweise Berechnung ist fachlich korrekt zu berücksichtigen. Eigenverbrauch mit Speicher ist wirtschaftlich attraktiver. Stand: 03.09.2026.

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