Sanierung nach Hauskauf: Welche Pflichten gelten 2026 wirklich?
Zurück zum Blog
Ratgeber03. September 2026

Sanierung nach Hauskauf: Welche Pflichten gelten 2026 wirklich?

Torben Affelski 6 Min.
Sanierung Hauskauf GModG Pflichten

GModG, 10-Prozent-Regel, oberste Geschossdecke, Rohrleitungsdämmung: Welche Sanierungspflichten nach einem Hauskauf wirklich gelten und welche nicht. Stand 26.09.2026.

Nach einem Hauskauf fragen sich viele Eigentümer, welche Sanierungspflichten plötzlich gelten. Die Antwort: Es kommt auf den Einzelfall an.

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) Seit Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), hervorgegangen aus dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz. Die Heizungswahl ist grundsätzlich technologieoffen.

Die 10-Prozent-Regel Werden Außenbauteile erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut, müssen die energetischen Anforderungen des GModG eingehalten werden. Ausgenommen sind Änderungen, die nicht mehr als 10 % der jeweiligen Bauteilgruppe betreffen. Es geht um die Bauteilgruppe (Außenwand, Fenster, Dach, Geschossdecke), nicht um das gesamte Gebäude.

Oberste Geschossdecke Oberste Geschossdecken beheizter Gebäude, die den Mindestwärmeschutz nicht erfüllen (U-Wert > 0,24 W/(m²K)), müssen nachgedämmt werden. Bei bestimmten selbstgenutzten Ein-/Zweifamilienhäusern kann nach Eigentümerwechsel eine zweijährige Nachrüstfrist greifen. Alternativ kann das Dach entsprechend gedämmt werden.

Rohrleitungsdämmung Zugängliche, bisher ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen können einer Dämmverpflichtung unterliegen (§ 69 GModG).

Unternehmererklärung Bei verschiedenen Sanierungsarbeiten muss das ausführende Unternehmen dem Eigentümer nach Abschluss schriftlich bestätigen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden.

Fazit Keine pauschale Pflicht, das gesamte Gebäude zu sanieren. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert. Stand: 26.09.2026.

Persönliche Beratung gewünscht?

Energienova berät Sie kostenlos zu allen Themen rund um PV, Wärmepumpe und Förderung – vor Ort im Rhein-Erft-Kreis.

Cookies und Tracking

Wir nutzen Cookies für Sicherheit, Funktionalität und Analyse. Notwendige Cookies sind für den Betrieb der Website erforderlich. Für funktionale und Analyse-Cookies benötigen wir Ihre Einwilligung, die Sie jederzeit widerrufen können.

Mehr in unserer Datenschutzerklärung →